KI Richtlinie
KI-Richtlinie der Peter Lusigt GmbH
Zweck der Richtlinie
Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Verfahren für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der Peter Lusigt GmbH fest. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien zu fördern, rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten und die Integrität, Sicherheit sowie den Schutz von Daten und geistigem Eigentum zu gewährleisten.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Abteilungen und Partner der Peter Lusigt GmbH, die in irgendeiner Form mit KI-Technologien arbeiten oder diese nutzen.
1. Begrifflichkeiten und Definitionen
Künstliche Intelligenz (KI): Systeme oder Technologien, die menschliches Entscheidungsverhalten simulieren und selbständig lernen oder agieren können.
Hochrisiko-KI-Systeme: KI-Anwendungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen darstellen.
Datenschutz: Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten und Informationen, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
2. Grundprinzipien und Leitlinien
Die Peter Lusigt GmbH verpflichtet sich zu:
Ethischem Einsatz von KI: Die Nutzung von KI muss stets moralischen und ethischen Standards entsprechen.
Transparenz: Alle KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass ihre Funktionalität und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar sind.
Schutz der Menschenrechte: Der Einsatz von KI darf keine diskriminierenden oder ungerechten Ergebnisse produzieren.
3. Ansprechperson
Für Fragen und Anregungen zu dieser Richtlinie steht folgende Ansprechperson zur Verfügung:
Max Mustermann
Leiter der Abteilung für Künstliche Intelligenz
E-Mail: [email protected]
4. Berechtigung zur Nutzung von KI
Die Nutzung von KI-Technologien ist nur autorisierten Mitarbeitenden erlaubt, die eine entsprechende Schulung durchlaufen haben. Jede Nutzung muss dokumentiert und genehmigt werden.
5. Vertragsschluss und Registrierung
Vor der Implementierung eines KI-Systems muss ein Vertrag, der die Nutzung und Verantwortlichkeiten regelt, geschlossen werden. Alle KI-Systeme müssen in ein zentrales Register der Peter Lusigt GmbH eingetragen werden.
6. Verbotene KI-Praktiken und Hochrisiko-KI-Systeme
Folgende Praktiken sind strikt untersagt:
Nutzung von KI zur Diskriminierung oder Verbreitung von Fake News.
Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen ohne vorherige Risikoanalyse und Genehmigung.
7. Beachtung von Gesetzen und Richtlinien
Die Peter Lusigt GmbH verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Richtlinien, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nationale Gesetze, zu beachten.
8. Vermeidung von Diskriminierung
Alle KI-Systeme müssen so entwickelt und implementiert werden, dass sie keinerlei Diskriminierung fördern oder begünstigen. Regelmäßige Audits sind notwendig, um sicherzustellen, dass sämtliche Algorithmen fair und gerecht arbeiten.
9. Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit KI genutzt werden, müssen unter Beachtung des Datenschutzes und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen behandelt werden. Dies umfasst die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.
10. Sicherheit
Die Peter Lusigt GmbH stellt sicher, dass alle KI-Systeme gegen unbefugten Zugriff und Missbrauch geschützt sind. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind durchzuführen.
11. Kennzeichnung und Transparenz
Jede KI-Anwendung, die von der Peter Lusigt GmbH verwendet wird, muss klar gekennzeichnet sein, um Transparenz über ihre Funktionen und Anwendungen zu gewährleisten.
12. Schutz des geistigen Eigentums
Alle Entwicklungen im Bereich KI, die innerhalb der Peter Lusigt GmbH stattfinden, sind als geistiges Eigentum zu betrachten und entsprechend zu schützen.
13. Kontrolle und Überwachung
Die Nutzung von KI-Systemen wird fortlaufend überwacht. Abteilungen sind angehalten, regelmäßige Berichte über den Einsatz von KI-Anwendungen zu erstellen.
14. KI im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhältnissen
Bei Verträgen, die den Einsatz von KI betreffen, müssen alle Aspekte der KI-Nutzung klar und transparent dargestellt werden.
15. Haftung und Haftungsminderung
Die Peter Lusigt GmbH haftet für Schäden, die durch fehlerhafte KI-Systeme entstehen. Dennoch sind Mitarbeitende gehalten, alle erforderlichen Maßnahmen zur Minderung von Haftungsrisiken zu ergreifen.
16. Compliance-Anforderungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung führen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Haftungsausschluss
Diese Richtlinie stellt keine rechtliche Beratung dar. Mitarbeitende sollten sich im Zweifelsfall an die Rechtsabteilung oder externe Experten wenden.
Genehmigung und Inkrafttreten
Diese KI-Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Genehmigt von:
Peter Lusigt
Geschäftsführer der Peter Lusigt GmbH
Datum: 1. Januar 2024